Tipp: Unwörterbuch Behördisch
die Zeit reicht einfach nicht für alle vielversprechenden Neuerscheinungen. Heute haben wir von diesem amüsanten Buch erfahren:
Unwörterbuch
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Inhalt:
Wer kann schon Begriffe verstehen wie Amtsempfangsbedürftigkeit, Besitzdiener, Dezemberfieber, Enterdigung, Gitterzulage, Innergemeinschaftliche Verbringung, Interventionsrindfleisch, Leibesfruchtpfleger, letale Vergrämung, Nämlichkeit, Personenvereinzelungsanlage, Sozialabstand, Überfallsrecht, unständig Beschäftigte, Verböserung, Vibrationskonto, Zebragesellschaft oder unlösbare Kürzel wie M.d.W.d.G.b. und RkReÜAÜG oder merkwürdige Bestimmungen wie die 6+5-Regel oder Mammutbegriffe wie Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung? Wohl niemand!
Aber das ist jetzt kein Problem mehr. Der Ratgeber „Behördisch“ übersetzt verständlich und mit humorvollem Augenzwinkern eine Auswahl skurriler und sperriger Begriffe im Amts- und Verwaltungsdeutsch.
Ein paar BeispieleGitterzulage [f] Bekommen Gefängnisinsassen eine staatliche Sparzulage, um sich damit ein Startkapital für die Zeit nach der Entlassung aufzubauen? Oder ist damit ein Bonus gemeint, den Versicherungen den Besitzern herrschaftlicher Villen gewähren, wenn sie alle Fenster mit einbruchsicheren Gittern versehen? Weder noch. Die Gitterzulage – ursprünglich als Gefahrenzulage bzw. Erschwernisausgleich definiert – ist ein monatlicher Gehaltszuschuss von ca. 95−135 Euro für Bedienstete im Strafvollzug. Und da das ja ein nicht ganz leichter Job ist, sei es ihnen gegönnt.
Feindliches Grün [n] Militärischer Ausdruck für ein Wald- oder Heckengebiet, in dem sich feindliche Kämpfer verbergen können. Oder im Sport verwendet: Bei Fußball-, Polo- oder Hockeyspielen wird damit die Hälfte der gegnerischen Mannschaft bezeichnet. Vielleicht ist feindliches Grün aber doch eher botanisch zu verstehen? Es meint Unkraut, das sich in öffentlichen Grünanlagen ausbreitet und gesundheitliche Gefahren birgt. Weit gefehlt: Das feindliche Grün findet sich im Straßenverkehr: So bezeichnet die Amtssprache den Defekt einer Lichtzeichenanlage (= Ampel), die für mehrere konkurrierende (= sich kreuzende) Fahrtrichtungen gleichzeitig Grün anzeigt.
Verböserung [f] Verschlechterung – kennen wir. Verbesserung auch. Aber Verböserung? Kommt das aus dem Kindergarten? „Der Michi ist aber viel böser als ich!“ Nein, es ist Juristendeutsch, das hier Verwirrung stiftet. Die Verböserung (lat. reformatio in peius) besagt, dass ein Verwaltungsakt zum Nach-teil dessen geändert werden kann, der einen Einspruch eingelegt hat. Der Einspruchs-führer muss auf die Gefahr einer Verböserung hingewiesen werden – und kann ihr durch Rücknahme seines Einspruchs entgehen. Eigentlich könnte man dann von einer Verschlechterung sprechen. Aber das würde ja jeder verstehen.
Buchersitzung [f] Klar: Hier fehlen die Umlautstrichlein. Aber Büchersitzung? Gibt auch keinen Sinn. Vielleicht geht es um das Durchhaltevermögen von Schriftstellern trotz anhaltender Schreibhemmung? Um eine spezielle Form des Erwerbs antiquarischer Bücher? Da kommen Sie nie drauf, aber es könnte sich richtig lohnen: Mit sehr viel Glück und großer Geduld können Sie Ihr Traumhaus samt Grundstück bekommen, ohne jemals dafür zu bezahlen! Wenn es Ihnen gelingt, 30 Jahre lang unangefochten im Grundbuch als Eigentümer eingetragen zu sein. Wie das allerdings geht, wissen wir auch nicht.
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- von: red
- was: Neuerscheinungen (ungelesen)
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