19/09/2010von 641 Views – 1 Kommentar

Wieder nicht

Geben Sie‘s zu: die Idee war gut! Also – grundsätzlich.

Die Idee war: die großen Fenster von meinem Büro, das – sagen wird es verblümt – verkehrsgünstig liegt, für Werbeplakate zu vermieten.

Und Werner Schuster sah es deutlich vor sich: die Eselsohren finanziert. Nein! Nicht nur das: zusätzlich das Haushaltsgeld eingenommen. Was red‘ ich denn: ausgesorgt!!!

Herr Schuster misst seine Schaufenster aus und errechnet, dass er (inklusive Eingangstür, aber das muss ja nicht unbedingt sein) Platz für 26 Ein-Bogen-Plakate hat. 26 mal 50 ist 1.300. 26 mal 100 ist 2.600. 26 mal 250 ist 6.500. 26 mal 500 ist – nun, wollen wir mal nicht übertreiben!

Träume sind Schäume, weiß Herr Schuster, und macht sich ans Recherchieren: bevor er die Verlage kontaktiert, will er wissen, was er ihnen anbietet. (Dass sie, also die Träume, allerdings so was von Schäumen sind, hätte er sich nicht gedacht.)

Herr Schuster hat noch keine Geschäfte außerhalb Österreichs abgewickelt und weiß zum Beispiel nicht, wie das ist mit der Umsatzsteuer.

Mail an die Wirtschaftskammer: Wie ist das mit der Umsatzsteuer? – Antwort: die Rechnung für die verrechnete Leistung an Unternehmen in der EU unterliegt dem Reverse Charge System (kurz: keine Umsatzsteuer).

Na bitte! – Gilt allerdings nicht für die Schweiz (die ist, von uns aus gesehen, ein Drittland). Und so hat eine Rechnung dorthin u.a den auf das Entgelt entfallenden Mehrwertsteuerbetrag zu enthalten.

Hinzu kommt jedoch, dass gewisse Kreise in Österreich auf der sog. Werbeabgabe bestehen (andere Kreise sehen diese als wettbewerbsfeindlich an) und diese beträgt 5 Prozent der Bemessungsgrundlage, d.i. des Rechnungsbetrages.

Allerdings gibt es auch so was wie eine Bagatellgrenze (in Kürze: unter 500 Euro Werbeabgabe jährlich entfällt diese). – Herr Schuster drückt den Preis, auf dass er jährlich unter 10.000 Euro Werbeeinnahmen komme.

Gut. Herr Schuster schaut bei heimischen Außenwerbungs-Unternehmen nach, was die so verlangen, damit er dem Markt entsprechende Angebote erstellen kann.

Und Herr Schuster (der bloß die Print-Anzeigenpreise kennt) staunt: die sind verdammt billig {– heruntergbrochen auf 1 (ein) Ein-Bogen-Plakat in einem Schaufenster}.

Herr Schuster schreibt an ein Außenwerbungs-Unternehmen, ob er das was missverstehe, auch wenn ganz unmissverständlich angeführt wird, dass die angegebenen Preise für 14 Tage oder einen Monat gelten. Er missversteht nicht {– und bei 500 oder mehr 16-(oder mehr)-Bogen-Plakaten sieht die Miete natürlich ganz anders aus}.

Der langen Rede kurzer Sinn: Herr Schuster verzichtet großzügig darauf, seine Schaufenster für Werbung zur Verfügung zu stellen. Macht ihn nicht reich. Besser gesagt: lohnt nicht einmal den Aufwand.

Herr Schuster stürzt sich wieder in die Brotarbeit. Zeitungsverlage zahlen nicht mehr so üppig wie dereinst und bei den Jobs ist es wie bei der Außenwerbung: die Masse macht‘s.

Mit der Überprüfung seiner anderen Eselsohren-Träume wartet er jetzt ein bisschen.

Außerdem: sieht doch hässlich aus, so ein zuplakatiertes Schaufenster!


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