13/02/2009von 299 Views – 0 Kommentare

Umstrittener Romy-Schneider-Roman bleibt geschwärzt

Der hier vor zwei Wochen vorgestellte Roman „Ende einer Nacht“ über die letzten Stunden im Leben Romy Schneiders bleibt teilweise geschwärzt. Das Landgericht Frankfurt gab heute der Unterlassungsklage gegen den Münchner Blumenbar-Verlag und den Autor Olaf Kraemer statt und bestätigte eine bereits im Oktober ergangene einstweilige Verfügung.

Der Romanautor Olaf Kraemer darf weiterhin nicht behaupten, dass die Mutter von Romy Schneider im Dritten Reich den Nazis nahe gestanden habe. Vor der 3. Zivilkammer hatte der letzte Ehemann von des Ufa-Stars Magda Schneider im Herbst 2008 per Eilverfahren erwirkt, dass die betreffenden Passagen in dem Roman „Ende einer Nacht“ geschwärzt werden mussten. Darin wird Magda Schneider eine Nähe zu den Nationalsozialisten und Adolf Hitler unterstellt.

„Mammerli war ein Nazischatz“ ist o.k.

Einzig den Satz „Das Mammerli war ein Nazischatz“ werteten die Richter nicht als schmähend. Er müsse nicht mehr geschwärzt werden. Nach den Worten des Kammervorsitzenden Frowin Kurth mussten die Juristen zwischen der Freiheit der Kunst und dem postmortalen Persönlichkeitsrecht Magda Schneiders abwägen. Sie sahen das Persönlichkeitsrecht in diesem Fall als höherwertig an. Es fehle zudem der Beweis, dass Magda Schneider tatsächlich den Nationalsozialisten nahe gestanden hätte.

In der mündlichen Verhandlung Ende Januar hatte der Autor Olaf Kraemer erklärt, seine Romanfigur Romy dürfe sich aus dramaturgischen Gründen auch möglicherweise unzutreffende Gedanken machen. Es sei aber bekannt, das Magda Schneider in der Zeit der Nazi-Diktatur Gast in Hitlers Obersalzberg-Residenz gewesen sei. Gegen das Urteil können beide Parteien Berufung einlegen. (AP)

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